Gewerbe in der ganzen Schweiz
Büros, Ladenflächen, Praxen, Ateliers und Lagerräume in allen 26 Kantonen – geprüfte Inserate und direkter Kontakt zum Anbieter.
Büros, Läden und Lager schweizweit sichtbar machen – mit geprüften Inseraten und direktem Kontakt.
Worauf Sie bei Büro, Laden, Praxis oder Lager achten sollten, bevor Sie unterschreiben.
Rechnen Sie im Büro mit rund 10 bis 15 m² pro Arbeitsplatz, plus Platz für Besprechung, Empfang und Lager. Prüfen Sie, ob Grundriss und Fenster zu Ihrer Arbeitsweise passen.
Nicht jede Fläche ist für jede Nutzung bewilligt. Für Praxis, Gastronomie oder Gewerbe mit Kundenverkehr klären Sie Zone, Bewilligungen und Auflagen vorab mit der Gemeinde.
Für Geschäftsräume gilt von Gesetzes wegen eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (Art. 266d OR). Oft werden feste Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren mit Optionen vereinbart.
Vermietende können freiwillig für die Mehrwertsteuer optieren. Dann kommt die MWST zur Miete hinzu. Fragen Sie nach, ob die angegebene Miete inklusive oder exklusive MWST ist.
Halten Sie schriftlich fest, wer den Mieterausbau bezahlt und ob Sie ihn beim Auszug zurückbauen müssen. Das spart später Streit und unerwartete Kosten.
Kundschaft und Mitarbeitende brauchen eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Parkplätze und eine Anlieferung. Gerade für Läden zählt auch die Passantenfrequenz.
Das Gesetz sieht für Geschäftsräume mindestens sechs Monate auf einen ortsüblichen Termin vor (Art. 266d OR). Häufig sind im Vertrag eine feste Mindestdauer und Verlängerungsoptionen geregelt; massgebend ist Ihr Mietvertrag.
Die Grenze von drei Monatsmieten gilt nur für Wohnräume. Bei Geschäftsräumen ist die Höhe frei vereinbar. Eine Barkaution muss aber auch hier auf ein Sperrkonto auf den Namen der Mieterin oder des Mieters einbezahlt werden (Art. 257e OR).
Mieten sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Vermietende können aber für die Besteuerung optieren, wenn die Mieterschaft die Räume für steuerbare Zwecke nutzt. Dann wird die MWST zusätzlich verrechnet.
Wird gekündigt und trifft das die Mieterschaft hart, kann die Schlichtungsbehörde oder das Gericht das Mietverhältnis bei Geschäftsräumen um höchstens sechs Jahre erstrecken (Art. 272b OR).
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Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
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Jedes Inserat wird automatisch geprüft. Erstinserate und auffällige Angebote kontrolliert unser Team zusätzlich.
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