Kanton Zürich
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Zürich: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Der Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz. Neben der Stadt Zürich prägen Winterthur, das Limmattal, das Glatttal, die Seegemeinden am rechten und linken Zürichseeufer, das Zürcher Oberland und das Weinland mit Andelfingen den Kanton. Das Angebot reicht vom urbanen Stadtquartier bis zum Einfamilienhaus auf dem Land.
Die S-Bahn Zürich verbindet fast alle Gemeinden im Halbstunden- oder Viertelstundentakt. Mit dem Flughafen Zürich in Kloten hat der Kanton den grössten Flughafen des Landes. Viele Gemeinden sind deshalb auch ohne Auto gut erreichbar.
Der Wohnungsmarkt im Kanton Zürich ist stark gefragt, besonders am Zürichsee und rund um die Stadt. Wer etwas mehr Ruhe und Fläche sucht, schaut oft im Weinland, im Zürcher Oberland oder im Knonauer Amt.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Zürich.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zürich: 31. März, 30. Juni und 30. September. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer; es fällt eine Grundbuchgebühr von 1 Promille an. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zürich: 31. März, 30. Juni und 30. September. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer; es fällt eine Grundbuchgebühr von 1 Promille an. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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