WG-Zimmer in der ganzen Schweiz

WG-Zimmer mieten in der Schweiz

Freie Zimmer in Wohngemeinschaften in allen 26 Kantonen – geprüfte Inserate und direkter Kontakt zur WG.

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WG-Zimmer mieten – gut zu wissen

Damit das Zusammenleben klappt: Vertrag, Kosten und Rechte in der Wohngemeinschaft.

01

Untermiete oder Hauptmiete

Meist mieten Sie ein WG-Zimmer in Untermiete von einer Person, die den Hauptmietvertrag hat. Seltener stehen alle Mitbewohnenden zusammen im Hauptmietvertrag.

02

Zustimmung der Vermieterschaft

Für eine Untermiete braucht die Hauptmieterin oder der Hauptmieter die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Fragen Sie nach, ob diese vorliegt.

03

Schriftlicher Vertrag

Halten Sie Zimmer, Miete, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfrist und Mitbenutzung von Küche und Bad schriftlich fest. Ein Untermietvertrag schützt beide Seiten.

04

Kosten fair aufteilen

Klären Sie, was in der Miete enthalten ist: Nebenkosten, Internet, Serafe-Gebühr, Putzmittel und Haushaltskasse. Fragen Sie auch, wie die Kosten bei unterschiedlich grossen Zimmern verteilt werden.

05

Kündigungsfrist kennen

Für ein möbliertes Zimmer gilt von Gesetzes wegen eine Frist von zwei Wochen auf Ende eines Monats (Art. 266e OR). Für unmöblierte Zimmer gelten meist die Fristen für Wohnungen.

06

Passt die WG zu Ihnen?

Lernen Sie die Mitbewohnenden beim Besichtigen kennen. Sprechen Sie über Putzplan, Gäste, Ruhezeiten und Haustiere. So vermeiden Sie spätere Konflikte.

Häufige Fragen zu WG-Zimmern

Brauche ich für ein WG-Zimmer einen Vertrag?

Ein mündlicher Vertrag ist gültig, ein schriftlicher Untermietvertrag ist aber sehr zu empfehlen. Darin stehen Miete, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfrist und die gemeinsam genutzten Räume.

Muss die Vermieterschaft der Untermiete zustimmen?

Ja. Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter braucht für die Untermiete die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Diese darf sie nur aus bestimmten Gründen verweigern, etwa bei missbräuchlichen Bedingungen.

Welche Kündigungsfrist gilt für ein WG-Zimmer?

Bei einem möblierten Zimmer gilt die gesetzliche Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer (Art. 266e OR). Bei unmöblierten Zimmern gelten in der Regel drei Monate. Der Vertrag kann längere Fristen vorsehen.

Wer haftet, wenn ein Mitbewohner nicht zahlt?

Stehen alle im Hauptmietvertrag, haften sie meist solidarisch für die ganze Miete. In der Untermiete haftet gegenüber der Vermieterschaft die Hauptmieterin oder der Hauptmieter.

Wie finde ich eine Nachfolge für mein WG-Zimmer?

Inserieren Sie das Zimmer mit Fotos, Preis und einer kurzen Beschreibung der WG. Privatpersonen inserieren zwei Inserate gratis. Tipps zum WG-Zimmer inserieren.

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Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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