Kanton Graubünden
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Graubünden: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Graubünden ist der grösste Kanton der Schweiz und der einzige mit drei Amtssprachen: Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Wichtige Orte sind Chur, Davos, St. Moritz, Landquart, Domat/Ems, Ilanz und Thusis. Die Landschaft reicht vom Rheintal über das Engadin bis ins Puschlav und Misox.
Chur ist mit Zürich direkt verbunden. Die Rhätische Bahn erschliesst die Täler; die Albula- und Berninalinie gehören zum UNESCO-Welterbe. Viele Orte sind nur über Pässe oder Tunnel erreichbar.
In den Tourismusorten gelten die Regeln zu Zweitwohnungen; nicht jede Wohnung darf als Ferienwohnung genutzt werden. In Chur und im Rheintal ist der Markt für Erstwohnungen am grössten.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Graubünden.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Graubünden: je nach Gemeinde, meist 31. März und 30. September, teils auch 30. Juni. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Graubünden erlaubt eine Handänderungssteuer von höchstens 2 %, in der Regel von der Käuferschaft bezahlt; die Höhe legt die Gemeinde fest. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Graubünden: je nach Gemeinde, meist 31. März und 30. September, teils auch 30. Juni. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Graubünden erlaubt eine Handänderungssteuer von höchstens 2 %, in der Regel von der Käuferschaft bezahlt; die Höhe legt die Gemeinde fest. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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