Kanton Zug

Immobilien im Kanton Zug mieten und kaufen

Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Zug: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.

Aktuelle Inserate

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Wohnen im Kanton Zug

Zug ist einer der kleinsten Kantone, liegt zwischen Zugersee und Ägerisee und hat eine hohe Wirtschaftskraft. Zu den Gemeinden gehören die Stadt Zug, Baar, Cham, Steinhausen, Risch-Rotkreuz, Hünenberg, Unterägeri und Oberägeri. Viele internationale Firmen haben hier ihren Sitz.

Verkehr und Pendeln

Zug liegt an den Bahnlinien nach Zürich und Luzern; nach Zürich HB fährt der Zug in rund 25 Minuten. Die Stadtbahn Zug verbindet die Gemeinden im Kanton.

Wohnungsmarkt im Kanton Zug

Wohnraum in Zug ist sehr gefragt, und die Preise gehören zu den höchsten der Schweiz. Wer sucht, sollte rasch reagieren und auch Gemeinden wie Steinhausen, Hünenberg oder das Ägerital in Betracht ziehen.

Wohnung mieten im Kanton Zug

Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Zug.

Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zug: 31. März, 30. Juni und 30. September. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.

Immobilie kaufen im Kanton Zug

Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Zug erhebt keine Handänderungssteuer; es fällt nur eine Grundbuchgebühr nach Aufwand an. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.

Häufige Fragen zu Immobilien im Kanton Zug

Welche Kündigungstermine gelten im Kanton Zug?

Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zug: 31. März, 30. Juni und 30. September. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.

Fällt beim Immobilienkauf im Kanton Zug eine Handänderungssteuer an?

Zug erhebt keine Handänderungssteuer; es fällt nur eine Grundbuchgebühr nach Aufwand an. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.

Wie finde ich schneller eine Wohnung im Kanton Zug?

Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.

Kann ich meine Wohnung im Kanton Zug kostenlos inserieren?

Ja. Privatpersonen inserieren auf immobilien-365.ch zwei Inserate gratis – Mietwohnung, Haus, WG-Zimmer oder Parkplatz. Firmen inserieren zum Fixpreis ohne Kosten pro Inserat. Jetzt inserieren.

Wer hilft beim Umzug im Kanton Zug?

Über unser Offertenportal erhalten Sie mit einer Anfrage kostenlose Offerten von Umzugs- und Reinigungsfirmen aus der Region – für Umzug, Umzugsreinigung und Räumung. Umzugsofferten vergleichen.