Kanton Zug
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Zug: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Zug ist einer der kleinsten Kantone, liegt zwischen Zugersee und Ägerisee und hat eine hohe Wirtschaftskraft. Zu den Gemeinden gehören die Stadt Zug, Baar, Cham, Steinhausen, Risch-Rotkreuz, Hünenberg, Unterägeri und Oberägeri. Viele internationale Firmen haben hier ihren Sitz.
Zug liegt an den Bahnlinien nach Zürich und Luzern; nach Zürich HB fährt der Zug in rund 25 Minuten. Die Stadtbahn Zug verbindet die Gemeinden im Kanton.
Wohnraum in Zug ist sehr gefragt, und die Preise gehören zu den höchsten der Schweiz. Wer sucht, sollte rasch reagieren und auch Gemeinden wie Steinhausen, Hünenberg oder das Ägerital in Betracht ziehen.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Zug.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zug: 31. März, 30. Juni und 30. September. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Zug erhebt keine Handänderungssteuer; es fällt nur eine Grundbuchgebühr nach Aufwand an. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zug: 31. März, 30. Juni und 30. September. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Zug erhebt keine Handänderungssteuer; es fällt nur eine Grundbuchgebühr nach Aufwand an. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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