Neuheim
Mietwohnungen in Neuheim im Zuger Berggebiet: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Neuheim liegt zwischen Baar und Menzingen am Rand des Zuger Berggebiets. Die kleinste Gemeinde des Kantons ist ländlich geprägt.
Neuheim zählt 2'523 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Kanton Zug. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Neuheim und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote liegt in Neuheim bei 0,47 %, im Kanton Zug sind es 0,42 %. Der Zuger Wohnungsmarkt gehört zu den knappsten der Schweiz – wer schnell und mit vollständigem Dossier reagiert, hat die besten Chancen.
Ab der Haltestelle Neuheim, Felderhus fahren Sie mit dem Bus zur nächsten Bahnstation und sind in rund 19 Minuten in Zug; dabei müssen Sie einmal umsteigen (Linie 632, S1). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 43 Minuten und nach Luzern rund 43 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 22 % der Wohnungen in Neuheim liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (10,4 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Der Kanton Zug erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Neuheim tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Neuheim 5 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,47 %. Im ganzen Kanton Zug waren es 0,42 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 59 % der einfachen Steuer (effektiver Satz, ein allfälliger Rabatt ist eingerechnet). Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 78 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Zug, Steuerfüsse 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Zug in rund 19 Minuten, Zürich HB in rund 43 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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