Menzingen
Mietwohnungen in Menzingen im Zuger Berggebiet: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Menzingen liegt auf einer Hochebene im Zuger Berggebiet. Das Institut Menzingen prägt das Dorf; die Landschaft ist ländlich und hügelig.
Menzingen zählt 4'824 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Kanton Zug. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Menzingen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit 0,94 % liegt die Leerwohnungsquote in Menzingen etwas über dem Kantonsmittel von 0,42 %. Trotzdem bleibt der Markt knapp – ein Suchabo hilft, neue Angebote rasch zu sehen.
Ab Menzingen, Dorf fahren Sie mit dem Bus (Linie 602) in rund 24 Minuten ohne Umsteigen nach Zug. Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 49 Minuten und nach Luzern rund 49 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 16 % der Wohnungen in Menzingen liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (10,4 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Der Kanton Zug erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Menzingen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Menzingen 20 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,94 %. Im ganzen Kanton Zug waren es 0,42 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 55 % der einfachen Steuer (effektiver Satz, ein allfälliger Rabatt ist eingerechnet). Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 78 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Zug, Steuerfüsse 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Zug in rund 24 Minuten, Zürich HB in rund 49 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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