Kanton Basel-Landschaft
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Basel-Landschaft: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Basel-Landschaft umfasst die Agglomeration rund um Basel und das ländliche Oberbaselbiet. Wichtige Orte sind Liestal, Allschwil, Reinach, Muttenz, Pratteln, Binningen, Münchenstein und Laufen.
Die S-Bahn Basel und die Trams verbinden die Gemeinden mit der Stadt Basel. Liestal ist Haltepunkt der Linien nach Olten, Bern und Zürich.
Viele Familien ziehen aus der Stadt Basel in die Gemeinden des Unterbaselbiets, weil dort mehr Wohnfläche und Eigentum erhältlich sind. Im Oberbaselbiet ist das Angebot ländlicher.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Basel-Landschaft.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Basel-Landschaft: jedes Monatsende ausser Dezember. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Basel-Landschaft erhebt eine Handänderungssteuer von 2,5 %, je zur Hälfte bezahlt. Wer das Objekt dauernd selbst bewohnt, ist als Käufer von der Steuer befreit. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Basel-Landschaft: jedes Monatsende ausser Dezember. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Basel-Landschaft erhebt eine Handänderungssteuer von 2,5 %, je zur Hälfte bezahlt. Wer das Objekt dauernd selbst bewohnt, ist als Käufer von der Steuer befreit. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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