Kanton Waadt
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Waadt: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Die Waadt reicht vom Genfersee über das Mittelland bis in den Jura und die Waadtländer Alpen. Wichtige Orte sind Lausanne, Yverdon-les-Bains, Montreux, Vevey, Nyon, Morges und Renens. Die Weinberge des Lavaux gehören zum UNESCO-Welterbe.
Die Bahnlinie entlang des Genfersees verbindet Genf, Lausanne und das Wallis; Lausanne hat eine eigene Metro. Die A1 und A9 erschliessen den Kanton.
Die Waadt hat einen gefragten Wohnungsmarkt, besonders entlang des Sees zwischen Genf und Lausanne. Yverdon und die Broye bieten mehr Auswahl zu tieferen Preisen.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Waadt.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Waadt: je nach Gemeinde, oft 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Die Waadt erhebt eine Handänderungssteuer von 2,2 % (Käuferschaft), dazu kann ein Gemeindezuschlag kommen. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Waadt: je nach Gemeinde, oft 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Die Waadt erhebt eine Handänderungssteuer von 2,2 % (Käuferschaft), dazu kann ein Gemeindezuschlag kommen. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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