Kanton Thurgau
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Thurgau: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Der Thurgau liegt am Bodensee und am Untersee zwischen Zürich, Schaffhausen und St. Gallen. Wichtige Orte sind Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden und Romanshorn. Obstbau und Landwirtschaft prägen die Landschaft.
Frauenfeld liegt an der Linie Zürich–Winterthur–Weinfelden; Kreuzlingen grenzt direkt an Konstanz. Nach Zürich ist man von Frauenfeld in rund 40 Minuten.
Der Thurgau ist bei Familien beliebt, die mehr Platz suchen. Am Bodensee und rund um Frauenfeld ist die Nachfrage höher, im Hinterthurgau ist das Angebot breit.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Thurgau.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Thurgau: je nach Gemeinde, jedes Monatsende ausser Dezember oder 31. März, 30. Juni und 30. September. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Der Thurgau erhebt eine Handänderungssteuer von 1 % (Käuferschaft). Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Thurgau: je nach Gemeinde, jedes Monatsende ausser Dezember oder 31. März, 30. Juni und 30. September. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Der Thurgau erhebt eine Handänderungssteuer von 1 % (Käuferschaft). Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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