Wängi
Mietwohnungen in Wängi im Hinterthurgau: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Wängi liegt im Murgtal zwischen Frauenfeld und Wil an der Frauenfeld-Wil-Bahn. Das Dorf bietet ein eigenes Zentrum mit Einkauf und Schulen.
Wängi zählt 5'141 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Münchwilen. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Wängi und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit 1,3 % leer stehenden Wohnungen liegt Wängi etwa im Kantonsmittel (1,41 %). Das Angebot ist überschaubar, aber nicht ausgetrocknet.
Vom Bahnhof Wängi erreichen Sie Frauenfeld in rund 16 Minuten ohne Umsteigen (S15). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach St. Gallen rund 48 Minuten und nach Zürich rund 63 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 45 % der Wohnungen in Wängi liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (28,1 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Beim Kauf erhebt der Kanton Thurgau eine Handänderungssteuer von 1 % des Kaufpreises; dazu kommen Grundbuch- und Notariatsgebühren. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Wängi tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Wängi 29 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 1,3 %. Im ganzen Kanton Thurgau waren es 1,41 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
2026 beträgt der Steuerfuss der politischen Gemeinde 47 % und jener der Schulgemeinde 93 %, zusammen 140 %. Dazu kommen die Staatssteuer von 109 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Amt für Daten und Statistik Thurgau, Steuerfüsse 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Frauenfeld in rund 16 Minuten, Zürich HB in rund 63 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Im Kanton Thurgau gelten je nach Gemeinde als ortsübliche Termine jedes Monatsende ausser Dezember oder der 31. März, 30. Juni und 30. September; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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