Sie ziehen vor dem Kündigungstermin aus? Inserieren Sie Ihre Wohnung kostenlos auf immobilien-365.ch und finden Sie schnell einen passenden Nachmieter. Privatpersonen inserieren 2 Inserate gleichzeitig gratis, je 30 Tage online.
Wer die Wohnung ohne Einhaltung von Kündigungsfrist oder Kündigungstermin zurückgibt, ist nach Art. 264 OR nur dann von seinen Pflichten befreit, wenn er einen für die Vermieterschaft zumutbaren neuen Mieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Finden Sie keinen zumutbaren Nachmieter, bezahlen Sie den Mietzins grundsätzlich bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Die Vermieterschaft darf den Vorschlag in angemessener Zeit prüfen. Prüfen Sie zudem Ihren Mietvertrag: Manche Verträge regeln die vorzeitige Rückgabe zusätzlich.
Nein. Privatpersonen inserieren auf immobilien-365.ch 2 Inserate gleichzeitig gratis, jedes ist 30 Tage online.
Ja. Informieren Sie die Verwaltung frühzeitig und klären Sie, welche Unterlagen sie verlangt. Ob der Nachmieter den Vertrag erhält, entscheidet die Vermieterschaft.
Damit Sie nach Art. 264 OR befreit werden, muss der Nachmieter bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen – also auch zum gleichen Mietzins.
Rechtlich genügt ein zumutbarer, zahlungsfähiger Nachmieter. In der Praxis lohnt es sich, mehrere Kandidaten mit vollständigem Dossier vorzuschlagen.
Mehr Tipps: Inserat schreiben – 7 Tipps · Wohnungsübergabe ohne Ärger · Alle Infos zum Inserieren
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.