Kanton Basel-Stadt
Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Basel-Stadt: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.
Basel-Stadt ist der flächenmässig kleinste Kanton und besteht aus der Stadt Basel sowie den Gemeinden Riehen und Bettingen. Der Kanton liegt am Rhein an der Grenze zu Deutschland und Frankreich.
Mit Basel SBB, dem Badischen Bahnhof und dem EuroAirport ist der Kanton international gut erschlossen. Trams und Busse verbinden die Quartiere und die Nachbargemeinden in Basel-Landschaft, Deutschland und Frankreich.
Im Kanton Basel-Stadt wohnen die meisten Menschen zur Miete. Riehen und Bettingen sind grüner und ruhiger als die Stadt. Der Kanton kennt eigene Regeln zum Wohnschutz, die bei Sanierungen und Mietzinsanpassungen gelten.
Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Basel-Stadt.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Basel-Stadt: jedes Monatsende ausser Dezember. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.
Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Basel-Stadt erhebt eine Handänderungssteuer von 3 % (Käuferschaft). Bei selbst bewohntem Eigentum gilt ein reduzierter Satz von 1,5 %, den die Verkäuferschaft trägt. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Basel-Stadt: jedes Monatsende ausser Dezember. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.
Basel-Stadt erhebt eine Handänderungssteuer von 3 % (Käuferschaft). Bei selbst bewohntem Eigentum gilt ein reduzierter Satz von 1,5 %, den die Verkäuferschaft trägt. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.
Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.
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