Kanton Freiburg

Immobilien im Kanton Freiburg mieten und kaufen

Mietwohnungen, Häuser und Eigentumswohnungen im Kanton Freiburg: Hier finden Sie alle aktuellen Inserate auf immobilien-365.ch – kostenlos, mit Merkliste und direkter Anfrage.

Aktuelle Inserate

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Wohnen im Kanton Freiburg

Freiburg ist ein zweisprachiger Kanton: Französisch wird im grösseren Teil gesprochen, Deutsch vor allem im Sense- und Seebezirk. Wichtige Orte sind die Stadt Freiburg, Bulle, Murten, Düdingen, Villars-sur-Glâne und Estavayer-le-Lac. Die Landschaft reicht vom Murtensee bis ins Greyerzerland.

Verkehr und Pendeln

Freiburg liegt an der Bahnlinie Bern–Lausanne; Bern ist in rund 20 Minuten erreichbar. Die Autobahn A12 verbindet Bern, Freiburg und Vevey.

Wohnungsmarkt im Kanton Freiburg

Viele Menschen wohnen im Kanton Freiburg und arbeiten in Bern oder Lausanne. Im Sensebezirk, rund um Düdingen und Murten, ist die Nachfrage von Pendlerinnen und Pendlern hoch.

Wohnung mieten im Kanton Freiburg

Für eine Mietwohnung brauchen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier: aktueller Betreibungsauszug, Kopie des Ausweises, Lohnnachweise und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen einbezahlt. Mit dem Suchabo erfahren Sie per E-Mail von neuen Inseraten im Kanton Freiburg.

Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Freiburg: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Steht im Mietvertrag ein anderer Termin, gilt dieser. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher ausziehen möchte, kann einen Nachmieter suchen.

Immobilie kaufen im Kanton Freiburg

Für eine Eigentumswohnung oder ein Haus verlangen die Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Sie rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und erwarten, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 % (Käuferschaft); die Gemeinden können einen Zuschlag erheben. Dazu kommen die Kosten für die Beurkundung. Mit dem Hypothekenrechner sehen Sie, welcher Kaufpreis für Sie tragbar ist.

Häufige Fragen zu Immobilien im Kanton Freiburg

Welche Kündigungstermine gelten im Kanton Freiburg?

Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Freiburg: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Massgebend ist immer zuerst Ihr Mietvertrag; im Zweifel gibt die Gemeinde oder der Mieterinnen- und Mieterverband Auskunft.

Fällt beim Immobilienkauf im Kanton Freiburg eine Handänderungssteuer an?

Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 % (Käuferschaft); die Gemeinden können einen Zuschlag erheben. Die genauen Beträge legt das Gesetz des Kantons fest.

Wie finde ich schneller eine Wohnung im Kanton Freiburg?

Halten Sie Ihr Dossier bereit, reagieren Sie rasch auf neue Inserate und richten Sie ein kostenloses Suchabo ein. Auf der Merkliste vergleichen Sie interessante Objekte nebeneinander.

Kann ich meine Wohnung im Kanton Freiburg kostenlos inserieren?

Ja. Privatpersonen inserieren auf immobilien-365.ch zwei Inserate gratis – Mietwohnung, Haus, WG-Zimmer oder Parkplatz. Firmen inserieren zum Fixpreis ohne Kosten pro Inserat. Jetzt inserieren.

Wer hilft beim Umzug im Kanton Freiburg?

Über unser Offertenportal erhalten Sie mit einer Anfrage kostenlose Offerten von Umzugs- und Reinigungsfirmen aus der Region – für Umzug, Umzugsreinigung und Räumung. Umzugsofferten vergleichen.