Bösingen
Mietwohnungen in Bösingen im Sensebezirk: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Bösingen liegt im unteren Sensebezirk zwischen Saane und Sense, nahe der Grenze zum Kanton Bern. Zur Gemeinde gehören auch Weiler wie Fendringen und Litzistorf.
Bösingen zählt 3'336 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Sensebezirk, dem deutschsprachigen Bezirk des Kantons Freiburg. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Bösingen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit 0,97 % leer stehenden Wohnungen liegt Bösingen etwa im Kantonsmittel (1,11 %). Das Angebot ist überschaubar, aber nicht ausgetrocknet.
Ab Bösingen fahren Busse zu den Bahnhöfen der Umgebung. Mit einmal Umsteigen erreichen Sie Freiburg in rund 25 Minuten und Bern in rund 41 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Bösingen liegen rund 31 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 26,6 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbarorte wie Wünnewil-Flamatt, Schmitten und Gurmels ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 %; steuerpflichtig ist die Käuferschaft, und die Gemeinden können einen Zuschlag erheben. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Bösingen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Bösingen 15 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,97 %. Im ganzen Kanton Freiburg waren es 1,11 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Die Gemeinde Bösingen erhebt 2026 auf Einkommen und Vermögen 76 % der einfachen Kantonssteuer; dazu kommen die Kantonssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Staat Freiburg, Finanzstatistik der Gemeinden 2026.
Mit Bus und S-Bahn erreichen Sie Freiburg ab Bösingen in rund 25 Minuten mit einmal Umsteigen (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Freiburg.