Horn
Mietwohnungen in Horn am Bodensee: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Horn liegt direkt am Bodensee zwischen Arbon und Rorschach. Die kleine Seegemeinde hat einen der tiefsten Steuerfüsse im Kanton.
Horn zählt 3'228 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Arbon. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Horn und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit 1,56 % leer stehenden Wohnungen liegt Horn etwa im Kantonsmittel (1,41 %). Das Angebot ist überschaubar, aber nicht ausgetrocknet.
Vom Bahnhof Horn sind Sie in rund 25 Minuten in St. Gallen; dabei müssen Sie einmal umsteigen (S7, IC 5). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Frauenfeld rund 48 Minuten und nach Zürich rund 87 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Horn liegen rund 12 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 28,1 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Arbon, Roggwil, Egnach ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Beim Kauf erhebt der Kanton Thurgau eine Handänderungssteuer von 1 % des Kaufpreises; dazu kommen Grundbuch- und Notariatsgebühren. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Horn tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Horn 27 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 1,56 %. Im ganzen Kanton Thurgau waren es 1,41 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
2026 beträgt der Steuerfuss der politischen Gemeinde 34 % und jener der Schulgemeinde 65 %, zusammen 99 %. Dazu kommen die Staatssteuer von 109 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Amt für Daten und Statistik Thurgau, Steuerfüsse 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie St. Gallen in rund 25 Minuten, Zürich HB in rund 87 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Im Kanton Thurgau gelten je nach Gemeinde als ortsübliche Termine jedes Monatsende ausser Dezember oder der 31. März, 30. Juni und 30. September; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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