Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung ohne Makler? Inserieren Sie kostenlos auf immobilien-365.ch und erreichen Sie Kaufinteressierte in der ganzen Schweiz. Privatpersonen inserieren 2 Inserate gleichzeitig gratis, je 30 Tage online.
Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist in der Schweiz nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist (Art. 216 OR). Zuständig ist je nach Kanton ein Amtsnotariat oder ein freies Notariat am Ort des Grundstücks. Eigentümer wird die Käuferschaft erst mit dem Eintrag im Grundbuch.
Auf dem Gewinn aus dem Verkauf erhebt der Kanton eine Grundstückgewinnsteuer; Steuersatz und Abzüge sind kantonal verschieden. Ob eine Handänderungssteuer anfällt und wer Notariats- und Grundbuchkosten trägt, hängt vom Kanton und vom Vertrag ab. Klären Sie diese Punkte früh mit dem Notariat oder dem kantonalen Steueramt.
Nein. Privatpersonen inserieren auf immobilien-365.ch 2 Inserate gleichzeitig gratis, jedes ist 30 Tage online.
Nein. Sie können Ihr Haus selbst verkaufen. Zwingend ist nur die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags beim Notariat.
Steuerpflichtig ist grundsätzlich die verkaufende Person. Höhe und Abzüge regelt jeder Kanton selbst.
Vergleichen Sie ähnliche Objekte in Ihrer Region und lassen Sie bei Bedarf eine Bewertung durch eine Fachperson erstellen. Ein zu hoher Preis verlängert die Verkaufsdauer oft deutlich.
Mehr Tipps: So rechnen Banken beim Kauf · Inserat schreiben – 7 Tipps · Kaufen in der Schweiz
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.