Kündigungsfrist, ortsübliche Umzugstermine und frühzeitige Planung: Was Mieterinnen und Mieter vor dem Wohnungswechsel wissen sollten.

In der Schweiz zieht man meist nicht an einem beliebigen Tag um. Mietverträge können in der Regel nur auf bestimmte Termine gekündigt werden – und an diesen Tagen ist entsprechend viel los.
Für Wohnungen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens drei Monate. Gekündigt werden kann auf die ortsüblichen Termine oder auf die Termine, die im Mietvertrag stehen. Massgebend ist immer Ihr Vertrag – lesen Sie ihn genau.
In vielen Kantonen sind Ende März und Ende September die typischen Termine, manche Orte kennen weitere. Viele Mietverträge erlauben heute auch die Kündigung auf jedes Monatsende ausser Dezember. Wer nicht weiss, welche Regel gilt, fragt bei der Verwaltung oder bei der Gemeinde nach.
Wollen Sie früher ausziehen, können Sie eine zumutbare Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen, die bereit sind, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Auf immobilien-365.ch können Sie dafür kostenlos einen Nachmieter inserieren.
Melden Sie sich bei der neuen Wohngemeinde an – in den meisten Kantonen innert 14 Tagen – und erfassen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.
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