Balgach
Mietwohnungen in Balgach im St. Galler Rheintal: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Balgach liegt im St. Galler Rheintal und gehört zum Wirtschaftsraum um Heerbrugg. Die Gemeinde hat einen der tiefsten Steuerfüsse im Kanton.
Balgach zählt 5'229 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Wahlkreis Rheintal. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Balgach und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote liegt in Balgach bei 0,66 % und damit unter dem Kantonsmittel von 1,37 %. Wer schnell und mit vollständigem Dossier reagiert, hat die besten Chancen.
Ab der Haltestelle Balgach, Bad fahren Sie mit dem Bus zur nächsten Bahnstation und sind in rund 44 Minuten in St. Gallen; dabei müssen Sie einmal umsteigen (Linie 321, IR 13). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 103 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 34 % der Wohnungen in Balgach liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (24,7 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Beim Kauf erhebt der Kanton St. Gallen eine Handänderungssteuer von 1 % des Kaufpreises; dazu kommen Grundbuch- und Notariatsgebühren. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Balgach tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Balgach 17 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,66 %. Im ganzen Kanton St. Gallen waren es 1,37 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 61 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 105 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt St. Gallen (Gesamtsteuerfuss der Gemeinde).
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie St. Gallen in rund 44 Minuten, Zürich HB in rund 103 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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