Subingen
Mietwohnungen in Subingen im Wasseramt: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Subingen liegt im Wasseramt zwischen Solothurn und Herzogenbuchsee. Das Dorf ist ländlich geprägt und mit dem Bus an Solothurn angebunden.
Subingen zählt 3'311 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Wasseramt. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Subingen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit 1,76 % leer stehenden Wohnungen liegt Subingen etwa im Kantonsmittel (2,05 %). Das Angebot ist überschaubar, aber nicht ausgetrocknet.
Ab Subingen, Dorf fahren Sie mit dem Bus (Linie 7) in rund 12 Minuten ohne Umsteigen nach Solothurn. Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Bern rund 53 Minuten und nach Zürich rund 74 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 38 % der Wohnungen in Subingen liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (32,1 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Beim Kauf erhebt der Kanton Solothurn eine Handänderungssteuer von 2,2 %; wer die Liegenschaft dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt, kann davon befreit werden. Dazu kommen Grundbuch- und Notariatsgebühren. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Subingen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Subingen 28 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 1,76 %. Im ganzen Kanton Solothurn waren es 2,05 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 für natürliche Personen beträgt 128 %. Dazu kommen die Staatssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Amt für Gemeinden des Kantons Solothurn, Steuerfüsse und Gebühren 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Solothurn in rund 12 Minuten, Zürich HB in rund 74 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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