Wie hoch darf die Mietkaution sein, wem gehört das Geld und wann bekommen Sie es zurück? Die wichtigsten Regeln verständlich erklärt.

Fast jede Vermieterin und jeder Vermieter verlangt beim Einzug eine Sicherheit: die Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt. Sie schützt die Vermieterschaft, falls am Ende Miete offen ist oder Schäden bezahlt werden müssen. Für Mieterinnen und Mieter ist sie oft ein grosser Betrag. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen.
Bei Wohnungen darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten betragen (Art. 257e OR). Massgebend ist die im Vertrag vereinbarte Miete. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze; dort ist die Höhe frei verhandelbar.
Eine Barkaution muss die Vermieterschaft bei einer Bank auf ein Sperrkonto auf den Namen der Mieterin oder des Mieters einzahlen. Das Geld gehört also weiterhin Ihnen, und auch die Zinsen stehen Ihnen zu. Während des Mietverhältnisses kann keine Seite allein darüber verfügen. Zahlen Sie die Kaution deshalb nie bar an die Vermieterschaft und nie auf ein privates Konto ein. Verlangen Sie eine Bestätigung der Bank.
Wer die Summe nicht auf einmal aufbringen möchte, kann eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Eine Versicherung bürgt dann für die Kaution, und Sie zahlen eine jährliche Prämie. Die Vermieterschaft muss damit aber einverstanden sein. Rechnen Sie nach: Die Prämien sind nicht rückzahlbar und können sich über mehrere Jahre summieren.
Nach dem Auszug geben Sie und die Vermieterschaft die Kaution gemeinsam frei. Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten unterschrieben haben. Ist bei der Wohnungsabgabe alles in Ordnung, sollte das rasch gehen.
Verlangen Sie die Freigabe schriftlich, am besten eingeschrieben, und setzen Sie eine Frist. Hilft das nicht, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen wenden. Das Verfahren ist kostenlos. Ein sauberes Abgabeprotokoll ist Ihr wichtigstes Beweismittel, mehr dazu im Artikel Wohnungsübergabe ohne Ärger.
Bei Wohnräumen nein. Eine höhere Kaution ist für den übersteigenden Teil nicht gültig. Bei Geschäftsräumen gilt keine Obergrenze.
Die Zinsen gehören der Mieterin oder dem Mieter, weil das Konto auf Ihren Namen lautet.
Nein, nicht einseitig. Die Kaution sichert Forderungen nach dem Auszug ab. Zahlen Sie die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses normal weiter.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Suchen Sie eine neue Wohnung? Jetzt Mietwohnungen finden.
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