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October 19, 2026
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Wohnung kündigen: Fristen, Termine und was Sie beachten müssen

Drei Monate Frist, ortsübliche Termine, Unterschrift beider Ehepartner: So kündigen Sie Ihre Mietwohnung richtig und rechtzeitig.

Wohnung kündigen: Fristen, Termine und was Sie beachten müssen

Eine Kündigung ist schnell geschrieben, aber kleine Fehler können teuer werden. Kommt sie zu spät an oder fehlt eine Unterschrift, bezahlen Sie unter Umständen mehrere Monate länger Miete. Mit diesen Punkten kündigen Sie richtig.

Frist und Termin

Für Wohnungen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens drei Monate (Art. 266c OR). Gekündigt wird auf einen Kündigungstermin: entweder auf einen im Mietvertrag genannten Termin oder auf einen ortsüblichen Termin. Die ortsüblichen Termine unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Die Termine für Ihre Region finden Sie auf unseren Regionsseiten. Massgebend ist immer Ihr Vertrag.

Rechtzeitig ankommen

Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Brief, sondern wann die Kündigung bei der Vermieterschaft eintrifft. Sie muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist angekommen sein. Schicken Sie die Kündigung deshalb eingeschrieben und mit einigen Tagen Reserve.

Schriftlich und richtig unterschrieben

  • Kündigen Sie schriftlich und unterschreiben Sie von Hand.
  • Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle unterschreiben.
  • Bei einer Familienwohnung braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin oder des Partners, auch wenn nur eine Person im Vertrag steht (Art. 266m OR).

Früher ausziehen: Nachmieter vorschlagen

Möchten Sie vor dem Termin ausziehen, können Sie eine zumutbare Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen, die den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen wollen (Art. 264 OR). Dann werden Sie von der Miete befreit. Auf immobilien-365.ch können Sie kostenlos einen Nachmieter inserieren.

Wenn die Vermieterschaft kündigt

Die Vermieterschaft muss mit dem amtlichen Formular des Kantons kündigen (Art. 266l OR). Bei einer Familienwohnung muss das Formular beiden Ehepartnern separat zugestellt werden. Halten Sie die Kündigung für missbräuchlich oder brauchen Sie mehr Zeit, können Sie sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung verlangen (Art. 273 OR).

Checkliste nach der Kündigung

Häufige Fragen

Kann ich per E-Mail kündigen?

Das ist nicht zu empfehlen. Eine E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift genügt der Schriftform in der Regel nicht. Nutzen Sie einen unterschriebenen, eingeschriebenen Brief.

Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät ankommt?

Dann gilt sie meist erst auf den nächsten möglichen Termin. Sie zahlen also länger Miete, ausser Sie finden eine zumutbare Nachmieterin oder einen Nachmieter.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Informationen – keine Rechts- oder Finanzberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.