Der Referenzzinssatz liegt bei 1,25 Prozent. Was er für Ihre Miete bedeutet und wie Sie eine Mietzinssenkung schriftlich verlangen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist eine der wichtigsten Zahlen für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Steigt er, dürfen Mieten in der Regel steigen. Sinkt er, haben viele Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine tiefere Miete. Doch die Senkung kommt nicht automatisch: Sie müssen sie selbst verlangen.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) berechnet viermal pro Jahr den durchschnittlichen Zinssatz der Hypotheken in der Schweiz und rundet ihn auf einen Viertelprozentpunkt. Dieser Wert ist der Referenzzinssatz für Mietverhältnisse.
Aktueller Stand: Der Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent. Er gilt seit dem 2. September 2025 und wurde am 1. September 2026 bestätigt. Die nächste Bekanntgabe ist am 1. Dezember 2026 geplant.
Im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung steht, auf welchem Referenzzinssatz Ihre Miete beruht. Liegt dieser Wert höher als der aktuelle, können Sie eine Senkung prüfen. Als Richtwert gilt: Pro Viertelprozentpunkt tieferem Referenzzinssatz kann die Nettomiete um rund 3 Prozent sinken.
Die Vermieterschaft darf diesen Anspruch aber verrechnen, insbesondere mit:
Rechner von Mieterverbänden helfen Ihnen, den möglichen Betrag abzuschätzen.
Bei indexierten Mieten, Staffelmieten, subventionierten Wohnungen und befristeten Verträgen gelten andere Regeln. Auch luxuriöse Wohnungen und Einfamilienhäuser mit sechs oder mehr Wohnräumen sind vom Schutz vor missbräuchlichen Mieten ausgenommen.
Dann darf die Vermieterschaft die Miete in der Regel erhöhen, und zwar mit dem amtlichen Formular, auf einen Kündigungstermin und mit einer Begründung. Eine Erhöhung können Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Nein. Sie müssen die Senkung selbst schriftlich verlangen.
Ab dem nächsten Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist, also oft erst einige Monate nach Ihrem Schreiben.
Eine Kündigung als Reaktion auf ein berechtigtes Begehren ist anfechtbar. Während eines Schlichtungsverfahrens und drei Jahre danach sind Mieterinnen und Mieter zusätzlich geschützt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 19. Oktober 2026. Mehr zum Mieten: Mietwohnungen in der ganzen Schweiz.
Allgemeine Informationen – keine Rechts- oder Finanzberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.