Akonto oder Pauschale, was darf verrechnet werden und wie prüfe ich die Abrechnung? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Nebenkosten machen einen wichtigen Teil der monatlichen Wohnkosten aus. Wer die Regeln kennt, kann die Abrechnung besser einschätzen.
Nebenkosten dürfen nur verlangt werden, wenn sie im Mietvertrag einzeln aufgeführt sind – zum Beispiel Heizung, Warmwasser, Hauswartung oder Treppenhausreinigung. Was nicht vereinbart ist, ist mit der Miete bereits abgegolten.
Sie haben das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Vorjahr – grosse Sprünge sollten sich erklären lassen, etwa durch einen kalten Winter oder höhere Energiepreise.
Reparaturen, Erneuerungen und Unterhalt des Gebäudes sind Sache der Vermieterin oder des Vermieters und gehören nicht in die Nebenkosten.
Bei Unklarheiten helfen die Schlichtungsbehörden in Mietsachen oder ein Mieterverband weiter.
Allgemeine Informationen – keine Rechts- oder Finanzberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.