Oberriet SG
Mietwohnungen in Oberriet im St. Galler Rheintal: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Oberriet liegt im St. Galler Rheintal an der Grenze zu Österreich und umfasst mehrere Dörfer, darunter Kriessern und Montlingen.
Oberriet zählt 9'417 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Wahlkreis Rheintal. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Oberriet und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote von 2,33 % liegt klar über dem Kantonsmittel von 1,37 %. In Oberriet finden Suchende deshalb mehr Auswahl als in vielen anderen St. Galler Gemeinden – oft auch in Neubauten.
Vom Bahnhof Oberriet SG erreichen Sie St. Gallen in rund 47 Minuten ohne Umsteigen (S4). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 88 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 50 % der Wohnungen in Oberriet liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (24,7 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Beim Kauf erhebt der Kanton St. Gallen eine Handänderungssteuer von 1 % des Kaufpreises; dazu kommen Grundbuch- und Notariatsgebühren. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Oberriet tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Oberriet 98 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 2,33 %. Im ganzen Kanton St. Gallen waren es 1,37 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 95 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 105 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt St. Gallen (Gesamtsteuerfuss der Gemeinde).
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie St. Gallen in rund 47 Minuten, Zürich HB in rund 88 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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