Seftigen
Mietwohnungen in Seftigen in der Region Thun: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Seftigen liegt im Gürbetal zwischen Toffen und Thun. Die Gemeinde ist ländlich und gut an Thun und Bern angebunden.
Seftigen zählt 2'175 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Verwaltungskreis Thun. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Seftigen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote liegt in Seftigen bei 0,81 % und damit unter dem Kantonsmittel von 1,08 %. Wer schnell und mit vollständigem Dossier reagiert, hat die besten Chancen.
Vom Bahnhof Seftigen erreichen Sie Bern in rund 30 Minuten ohne Umsteigen (S44). Nach Thun dauert die Fahrt rund 12 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 26 % der Wohnungen in Seftigen liegen in Einfamilienhäusern – deutlich mehr als im Kantonsmittel (19,2 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote als in den Städten.
Beim Kauf erhebt der Kanton Bern eine Handänderungssteuer von 1,8 % des Kaufpreises. Wer die Liegenschaft selbst als Hauptwohnsitz nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen für die ersten 800'000 Franken davon befreit werden. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Seftigen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Seftigen 9 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,81 %. Im ganzen Kanton Bern waren es 1,08 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Die Steueranlage der Gemeinde beträgt 2026 1,74; sie wird mit der einfachen Steuer multipliziert. Dazu kommen die Kantonssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Finanzverwaltung des Kantons Bern.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Thun in rund 12 Minuten, Bern in rund 30 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine sind im Kanton Bern je nach Gemeinde unterschiedlich; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Bern.