Bolligen
Mietwohnungen in Bolligen in der Region Bern: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Bolligen liegt im Worblental nordöstlich von Bern am Fuss des Bantigers und umfasst auch Ferenberg und Habstetten. Die Gemeinde verbindet Stadtnähe mit viel Grün.
Bolligen zählt 6'348 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Verwaltungskreis Bern-Mittelland. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Bolligen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote von 1,78 % liegt klar über dem Kantonsmittel von 1,08 %. In Bolligen finden Suchende deshalb mehr Auswahl als in vielen anderen Berner Gemeinden – oft auch in Neubauten.
Vom Bahnhof Bolligen erreichen Sie Bern in rund 11 Minuten ohne Umsteigen (S7). Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 34 % der Wohnungen in Bolligen liegen in Einfamilienhäusern – deutlich mehr als im Kantonsmittel (19,2 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote als in den Städten.
Beim Kauf erhebt der Kanton Bern eine Handänderungssteuer von 1,8 % des Kaufpreises. Wer die Liegenschaft selbst als Hauptwohnsitz nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen für die ersten 800'000 Franken davon befreit werden. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Bolligen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Bolligen 56 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 1,78 %. Im ganzen Kanton Bern waren es 1,08 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Die Steueranlage der Gemeinde beträgt 2026 1,60; sie wird mit der einfachen Steuer multipliziert. Dazu kommen die Kantonssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Finanzverwaltung des Kantons Bern.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Bern in rund 11 Minuten ohne Umsteigen (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine sind im Kanton Bern je nach Gemeinde unterschiedlich; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Bern.