Galgenen
Mietwohnungen in Galgenen in der March: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Galgenen liegt in der March zwischen Lachen und Siebnen; ein Teil von Siebnen gehört zur Gemeinde. Das Dorf ist ländlich geprägt.
Galgenen zählt 5'506 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk March. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Galgenen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote liegt in Galgenen bei 0,42 %, im Kanton Schwyz sind es 0,52 %. Der Schwyzer Wohnungsmarkt ist sehr knapp – wer schnell und mit vollständigem Dossier reagiert, hat die besten Chancen.
Der Bahnhof Siebnen-Wangen liegt am Rand von Galgenen: Von dort erreichen Sie Pfäffikon in rund 7 Minuten und Zürich HB in rund 34 Minuten ohne Umsteigen. Buslinien verbinden das Dorf zudem mit Lachen. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 25 % der Wohnungen in Galgenen liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (18,5 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Der Kanton Schwyz erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Galgenen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Galgenen 11 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,42 %. Im ganzen Kanton Schwyz waren es 0,52 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Gemeinde 125 %, Bezirk 30 %, Kanton 110 %. Zusammen ergibt das 265 % der einfachen Steuer, ohne Kirchensteuer. Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, Steuerfusstabelle 2026.
Ab Bahnhof Siebnen-Wangen erreichen Sie Zürich HB in rund 34 Minuten ohne Umsteigen (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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