Tuggen
Mietwohnungen in Tuggen in der Linthebene: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Tuggen liegt in der March in der Linthebene, nahe dem oberen Zürichsee. Das Dorf ist ländlich geprägt.
Tuggen zählt 3'491 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk March. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Tuggen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote liegt in Tuggen bei 0,48 %, im Kanton Schwyz sind es 0,52 %. Der Schwyzer Wohnungsmarkt ist sehr knapp – wer schnell und mit vollständigem Dossier reagiert, hat die besten Chancen.
Ab der Haltestelle Tuggen, Linthhof fahren Sie mit dem Bus zur nächsten Bahnstation und sind in rund 28 Minuten in Pfäffikon; dabei müssen Sie einmal umsteigen (Linie 521, S25). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 54 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Tuggen liegen rund 21 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 18,5 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Wangen, Reichenburg, Schübelbach ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Der Kanton Schwyz erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Tuggen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Tuggen 8 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,48 %. Im ganzen Kanton Schwyz waren es 0,52 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Gemeinde 124 %, Bezirk 30 %, Kanton 110 %. Zusammen ergibt das 264 % der einfachen Steuer, ohne Kirchensteuer. Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, Steuerfusstabelle 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Pfäffikon in rund 28 Minuten, Zürich HB in rund 54 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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