Lachen
Mietwohnungen in Lachen am Zürichsee: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Lachen ist der Hauptort des Bezirks March und liegt am oberen Zürichsee. Seepromenade, Hafen und das Spital Lachen machen den Ort zum Zentrum der Region.
Lachen zählt 9'448 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk March. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Lachen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit einer Leerwohnungsquote von 0,24 % ist der Wohnungsmarkt in Lachen sehr knapp – noch knapper als im ohnehin tiefen Kantonsmittel von 0,52 %. Freie Wohnungen sind oft innert Tagen vergeben.
Vom Bahnhof Lachen SZ erreichen Sie Pfäffikon in rund 4 Minuten ohne Umsteigen (S25). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 30 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Lachen liegen rund 12 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 18,5 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Wangen, Altendorf, Galgenen ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Der Kanton Schwyz erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Lachen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Lachen 11 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,24 %. Im ganzen Kanton Schwyz waren es 0,52 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Gemeinde 95 %, Bezirk 30 %, Kanton 110 %. Zusammen ergibt das 235 % der einfachen Steuer, ohne Kirchensteuer. Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, Steuerfusstabelle 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Pfäffikon in rund 4 Minuten, Zürich HB in rund 30 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Schwyz.