Leuggern
Mietwohnungen in Leuggern im Zurzibiet: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Leuggern liegt im unteren Aaretal im Bezirk Zurzach und umfasst mehrere Dörfer. Die Gemeinde ist ländlich geprägt.
Leuggern zählt 2'442 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Zurzach. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Leuggern und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit einer Leerwohnungsquote von 0,43 % ist der Wohnungsmarkt in Leuggern sehr knapp – deutlich knapper als im Kantonsmittel von 1,18 %. Freie Wohnungen sind oft innert Tagen vergeben.
Ab der Haltestelle Leuggern, Schule fahren Sie mit dem Bus zur nächsten Bahnstation und sind in rund 47 Minuten in Zürich; dabei müssen Sie 2-mal umsteigen (Linie 149, S27, IR 36). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Aarau rund 48 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 44 % der Wohnungen in Leuggern liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (29,3 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Der Kanton Aargau erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fällt eine Grundbuchabgabe von 4 Promille an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Leuggern tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Leuggern 5 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,43 %. Im ganzen Kanton Aargau waren es 1,18 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 107 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 103 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt Aargau.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Zürich in rund 47 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Aargau.