Feusisberg
Mietwohnungen in Feusisberg in den Höfen am Zürichsee: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Feusisberg liegt in den Höfen oberhalb des Zürichsees; zur Gemeinde gehört auch ein Teil von Schindellegi mit eigenem Bahnhof. Der Steuerfuss gehört zu den tiefsten im Kanton.
Feusisberg zählt 5'588 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Höfe. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Feusisberg und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit 0,7 % liegt die Leerwohnungsquote in Feusisberg etwas über dem Kantonsmittel von 0,52 %. Trotzdem bleibt der Markt knapp – ein Suchabo hilft, neue Angebote rasch zu sehen.
Vom Bahnhof Schindellegi-Feusisberg erreichen Sie Pfäffikon in rund 16 Minuten ohne Umsteigen (S40). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 37 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Feusisberg liegen rund 18 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 18,5 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Wollerau, Freienbach, Einsiedeln ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Der Kanton Schwyz erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Feusisberg tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Feusisberg 19 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,7 %. Im ganzen Kanton Schwyz waren es 0,52 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Gemeinde 55 %, Bezirk 14 %, Kanton 110 %. Zusammen ergibt das 179 % der einfachen Steuer, ohne Kirchensteuer. Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, Steuerfusstabelle 2026.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Pfäffikon in rund 16 Minuten, Zürich HB in rund 37 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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