Oberwil-Lieli
Mietwohnungen in Oberwil-Lieli am Mutschellen: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Oberwil-Lieli liegt auf dem Mutschellen an der Grenze zum Kanton Zürich. Die Gemeinde hat den tiefsten Steuerfuss im Kanton Aargau.
Oberwil-Lieli zählt 2'699 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Bremgarten. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Oberwil-Lieli und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote liegt in Oberwil-Lieli bei 0,63 % und damit unter dem Kantonsmittel von 1,18 %. Wer schnell und mit vollständigem Dossier reagiert, hat die besten Chancen.
Ab der Haltestelle Oberwil-Lieli, Dreispitz fahren Sie mit dem Bus zur nächsten Bahnstation und sind in rund 32 Minuten in Zürich; dabei müssen Sie einmal umsteigen (Linie 350, S14). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Aarau rund 54 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Oberwil-Lieli liegen rund 32 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 29,3 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Berikon, Zufikon, Oberlunkhofen ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Der Kanton Aargau erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fällt eine Grundbuchabgabe von 4 Promille an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Oberwil-Lieli tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Oberwil-Lieli 8 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,63 %. Im ganzen Kanton Aargau waren es 1,18 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 48 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 103 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt Aargau.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Zürich in rund 32 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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