Villigen
Mietwohnungen in Villigen in der Region Brugg: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Villigen liegt im unteren Aaretal am Fuss des Geissbergs. Auf Gemeindegebiet befindet sich ein Teil des Paul Scherrer Instituts.
Villigen zählt 2'257 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Brugg. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Villigen und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit einer Leerwohnungsquote von 0,27 % ist der Wohnungsmarkt in Villigen sehr knapp – deutlich knapper als im Kantonsmittel von 1,18 %. Freie Wohnungen sind oft innert Tagen vergeben.
Ab der Haltestelle Villigen, PSI West fahren Sie mit dem Bus zur nächsten Bahnstation und sind in rund 40 Minuten in Aarau; dabei müssen Sie einmal umsteigen (Linie 376, RE12). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 46 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
Rund 39 % der Wohnungen in Villigen liegen in Einfamilienhäusern – mehr als im Kantonsmittel (29,3 %). Wer ein Haus mieten oder kaufen möchte, findet hier eher passende Angebote.
Der Kanton Aargau erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fällt eine Grundbuchabgabe von 4 Promille an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Villigen tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Villigen 3 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,27 %. Im ganzen Kanton Aargau waren es 1,18 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 87 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 103 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt Aargau.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Aarau in rund 40 Minuten, Zürich HB in rund 46 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Aargau.