Neuenhof
Mietwohnungen in Neuenhof im Limmattal: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Neuenhof liegt im Limmattal zwischen Wettingen und Killwangen. Die Gemeinde bietet viele Mietwohnungen und kurze Wege nach Baden und Zürich.
Neuenhof zählt 9'306 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Bezirk Baden. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Neuenhof und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Die Leerwohnungsquote von 3,5 % liegt klar über dem Kantonsmittel von 1,18 %. In Neuenhof finden Suchende deshalb mehr Auswahl als in vielen anderen Aargauer Gemeinden – oft auch in Neubauten.
Vom Bahnhof Neuenhof erreichen Sie Zürich in rund 23 Minuten ohne Umsteigen (S12). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Aarau rund 38 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Neuenhof liegen rund 10 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 29,3 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Oberrohrdorf, Wettingen, Killwangen ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Der Kanton Aargau erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fällt eine Grundbuchabgabe von 4 Promille an. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Neuenhof tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Neuenhof 149 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 3,5 %. Im ganzen Kanton Aargau waren es 1,18 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 112 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 103 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt Aargau.
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Zürich in rund 23 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
Mehr zur Region: Immobilien im Kanton Aargau.