Walenstadt
Mietwohnungen in Walenstadt am Walensee: aktuelle Inserate, Zahlen zum Wohnungsmarkt und Tipps für die Suche – kostenlos und direkt anfragen.
Walenstadt liegt am Ostende des Walensees am Fuss der Churfirsten. Die Gemeinde ist ein Waffenplatz und ein beliebter Ausgangsort für Ausflüge am See.
Walenstadt zählt 6'083 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und gehört zum Wahlkreis Sarganserland. Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen, Häuser und WG-Zimmer in Walenstadt und den Nachbargemeinden – kostenlos, ohne Abo und mit direktem Kontakt zur Vermieterschaft.
Mit einer Leerwohnungsquote von 0,09 % ist der Wohnungsmarkt in Walenstadt sehr knapp – deutlich knapper als im Kantonsmittel von 1,37 %. Freie Wohnungen sind oft innert Tagen vergeben.
Vom Bahnhof Walenstadt erreichen Sie Chur in rund 33 Minuten ohne Umsteigen (IR 35). Mit dem öffentlichen Verkehr sind es nach Zürich rund 64 Minuten und nach St. Gallen rund 71 Minuten. Die Fahrzeiten gelten für eine Abfahrt an einem Werktagmorgen gemäss Online-Fahrplan im Oktober 2026.
In Walenstadt liegen rund 29 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern, im Kanton sind es 24,7 %. Wer ein Haus sucht, sollte die Suche auf Nachbargemeinden wie Grabs, Sevelen, Wartau ausweiten und ein Suchabo einrichten.
Beim Kauf erhebt der Kanton St. Gallen eine Handänderungssteuer von 1 % des Kaufpreises; dazu kommen Grundbuch- und Notariatsgebühren. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Wie viel Eigenheim in Walenstadt tragbar ist, zeigt der Hypothekenrechner.
Am Stichtag 1. Juni 2025 standen in Walenstadt 3 Wohnungen leer, das entspricht einer Leerwohnungsquote von 0,09 %. Im ganzen Kanton St. Gallen waren es 1,37 %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Leerwohnungszählung.
Der Gemeindesteuerfuss 2026 beträgt 110 %. Dazu kommen der Kantonssteuerfuss von 105 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Quelle: Kantonales Steueramt St. Gallen (Gesamtsteuerfuss der Gemeinde).
Mit dem öffentlichen Verkehr erreichen Sie Chur in rund 33 Minuten, Zürich HB in rund 64 Minuten (Werktag, Fahrplan Oktober 2026).
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Kündigungstermine können je nach Gemeinde unterschiedlich sein; die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Wer früher auszieht, kann einen Nachmieter vorschlagen.
Nein. Suchen, Merkliste, Suchabo und die Kontaktaufnahme sind kostenlos – ohne Abo. Privatpersonen können zudem zwei Inserate gleichzeitig gratis aufgeben.
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